Prüfung finanzwirksamer Programme durch die SAKD
Gemäß § 87 Absatz 2 Sächsischer Gemeindeordnung dürfen für die automatisierte Ausführung der Kassengeschäfte und anderer Geschäfte im Bereich des Finanzwesens sächsischer Kommunalverwaltungen nur Programme verwendet werden, die von der SAKD zugelassen sind. Diese hoheitliche Aufgabe wird von dem Bereich Verfahrensprüfung der SAKD wahrgenommen.
Im Folgenden können Sie sich näher über die Prüfungstätigkeit der SAKD informieren.
Für weiter gehende Anfragen können Sie unsere Prüfer direkt per E-Mail oder Telefon kontaktieren:
Ansprechpartner | Telefon | |
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Thomas Gruner | 03594 7752-23 | |
Sonja Herklotz | 03594 7752-52 | |
Sylvia Otte | 03594 7752-69 | |
Daniel Ulbig | 03594 7752-39 |
